Bei einer Vollbremsung eines Linienbusses hat sich vor sieben Jahren ein Fahrgast in Ingolstadt verletzt – die Entscheidung darüber, wer dafür haftet, hat das Münchner Oberlandesgericht heute vertagt. Die Versicherung des Mannes hat den Busfahrer und die städtische Verkehrsgesellschaft verklagt. Sie behauptet, dass der Fahrer nicht vorausschauend genug gefahren sei. Die Gegenseite verweist hingegen darauf, dass der Fahrgast sich nicht richtig festgehalten habe. Der Richter sah sowohl eine Pflichtverletzung beim Fahrer, da er anders hätte reagieren müssen. Allerdings sei dies nicht die Ursache für die Verletzung gewesen: Der Fahrgast hätte sich besser festhalten müssen. Eine Entscheidung über eine mögliche Haftung der INVG soll am 18. Oktober bekanntgegeben werden. Es geht um Schadensersatz in Höhe von 120.000 Euro.