Zwei Jugendliche haben in Schrobenhausen grundlos einen 20-Jährigen mit dem Messer lebensgefährlich verletzt – doch welche Strafe bekommen sie? Heute haben Staatsanwaltschaft und die Anwälte vor Gericht ihre Strafen gefordert. Der Staatsanwalt will den 17-Jährigen für 5 Jahre und 2 Monate im Gefängnis sehen und ihn wegen versuchten Totschlags verurteilen lassen. Beim 15-Jährigen fordert er 4 Wochen Jugendarrest wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidiger wollen mildere Strafen: Für den Älteren zwei Jahre auf Bewährung, der Jüngere hingegen soll nur zu Arbeitsstunden verurteilt werden. Morgen soll das endgültige Urteil fallen.