Das eigene Unternehmen geht den Bach runter, doch der Geschäftsführer glaubt noch an einen Wandel. Zu lange gehofft hat ein 59-Jähriger Ingolstädter, er hätte den Missstand bemerken müssen und daraufhin ein Insolvenzverfahren eröffnen müssen. Das tat er aber erst nach einem Jahr – viel zu spät, so das Ingolstädter Amtsgericht. Es verurteilte den Mann zu 2.700 Euro Geldstrafe. In einem ersten Strafbefehl war es noch mehr als doppelt so viel, allerdings erkannte das Gericht jetzt die persönlichen Umstände an, die dem Geschäftsführer zu der Zeit zusetzten.