Vor dem Landgericht Ingolstadt wird heute über die Schuldfähigkeit eines Angeklagten entschieden. Ein heute 20-jähriger Afghane soll im Dezember vergangenen Jahres seinen Mitbewohner in einer Ingolstädter Asylbewerberunterkunft im Schlaf angegriffen haben. Ihm wird vorgeworfen, den Mann gewürgt und mit einer spitzen Schere in Richtung Kopf und Hals gestoßen zu haben. Das Opfer konnte den Angriff mit der Schere noch abfangen und erlitt Wunden an Händen und Armen. Da erhebliche Zweifel an der Schuldfähigkeit des Afghanen bestehen, soll ein psychiatrisches Gutachten klären, ob der Angeklagte in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss. Der Prozess hat insgesamt drei Verhandlungstage.