Weil es so viele Anfragen wegen der Reform des Grundsteuerrechts gibt, hat das Amtsgericht Ingolstadt eine Presseerklärung herausgegeben. Grundsätzlich brauchen Grundstückseigentümer keine Informationen des Grundbuchamtes, wie in letzter Zeit oft zu lesen war, heißt es da. Tatsächlich könnten alle notwendigen Informationen wie Gemarkung und Flurstücksnummer über www.elster.de abgerufen werden. Auch wird nochmals darauf hingewiesen, dass Auszüge aus dem Grundbuch kostenpflichtig sind. Jeder Eigentümer von Wohnungseigentum muss außerdem nur für seine eigene Wohnung eine Erklärung abgeben, es ist nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganzes zur Erklärung verpflichtet. Ab 1. Juli sind die Grundsteuererklärungen fällig.