Der Wahlkampf in Bayern ist in der heißen Phase und in den Verwaltungen laufen die Vorbereitungen auf die Landtags- und Bezirkstagswahl. Stimmberechtigt sind Bürger, die mindestens seit dem 14. Juli ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Bis spätestens 23. September erhalten alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigungskarte. Sie braucht man zur Stimmabgabe im Wahllokal, damit kann man aber auch Briefwahlunterlagen beantragen. Bei der Bundestagswahl haben 25 Prozent diesen Service genutzt.