Im Wettstettener Rattengiftprozess könnte sich die Anklage ändern: Von drei- auf zweifachen Mordversuch. Das Landgericht hat heute angeregt, ein Verfahren mangels hinreichender Beweislage einzustellen. Dabei geht es um eine mögliche Vergiftung einer früheren Lebensgefährtin des angeklagten Landwirts. Der Versuch des zweifachen Mordversuchs an seinen Eltern sei davon aber nicht betroffen. Der 53-jährige Angeklagte hat heute erneut die Tatvorwürfe bestritten. Am Montag sollen die Plädoyers gesprochen werden, ein Urteil wird für Freitag in einer Woche erwartet.