Ingolstadt/Wolnzach: Gericht lässt Schuldfähigkeit prüfen

18. August 2021 , 05:46 Uhr

Im Mordprozess gegen einen 41-Jährigen, der seine Lebensgefährtin in Wolnzach mit mehreren Messerstichen getötet hatte, gibt es weitere Details. Der Angeklagte hatte die Tat bereits zugegeben, nicht aber den Vorwurf der Heimtücke. Er könne sich an nichts erinnern, weil er unter Drogen stand. Genau dazu sucht das Gericht jetzt Beweise. Mit Hilfe eines Psychiaters möchte man herausfinden, ob der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfähig war und eine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet wird. Am Mordvorwurf würde das Ergebnis der Untersuchung allerdings nichts ändern.

Das könnte Dich auch interessieren

13.12.2024 Teilweise Urteile für Figurendiebe Sie hatten nach Überzeugung des Ingolstädter Landgerichts massenhaft teure Tonie-Figuren aus Läden geklaut. Bei uns in der Region traf es Geschäfte in Pfaffenhofen, Beilngries, Eichstätt und Kösching, der Wert der Beute insgesamt 150.000 Euro. Drei der vier Angeklagten wurden jetzt verurteilt, nachdem sie einem Deal mit dem Gericht zugestimmt hatten. Das Strafmaß: Drei Jahre und 29.11.2024 Urteil gegen Fahrraddiebe Sie hatten teure Räder im Wert von einer halben Million Euro aus einem Geschäft in Pfaffenhofen gestohlen. Vor dem Landgericht Ingolstadt fiel jetzt das Urteil gegen eine Diebesbande. Der Hauptangeklagte wandert für drei Jahre und acht Monate hinter Gitter, die beiden Mitangeklagten kamen mit Bewährungsstrafen davon. Vor Gericht konnte man letztendlich nicht mit Sicherheit klären, 19.11.2024 Berufungsverfahren wegen Beleidigung Üble Nachrede im Internet bleibt nicht immer ungestraft, diese Erfahrung hat ein Mann gemacht, der heute erneut vor Gericht steht. Er soll den leitenden Oberstaatsanwalt Ingolstadt im Netz beleidigt haben, dafür sollte er nach einem Urteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen für sieben Monate hinter Gitter. Da sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatten, 04.09.2024 Noch mehr Gutachter im Doppelgängerinnen-Mordprozess Der Prozess um den Doppelgängerinnen-Mord von Ingolstadt ist gestern nach der Sommerpause fortgesetzt worden. Die Verteidigung der Angeklagten möchte nun die Schuldfähigkeit prüfen lassen, dazu soll der psychiatrische Gutachter nochmal aussagen. Angeblich soll sie nach der Tat durch den Mitangeklagten an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden und so möglicherweise nicht schuldfähig sein. Der Prozess am Landgericht