Der berühmteste Wirtshausstuhl Deutschlands kommt wohl aus Wolnzach – er war bereits Gegenstand eines Prozesses am Ingolstädter Landgericht. Und wird jetzt auch noch das Oberlandesgericht in München beschäftigen. Wie berichtet, hatte ein Gast einen Wirt auf Schmerzensgeld verklagt, weil er sich nach einem Sturz vom Stuhl das Sprunggelenk gebrochen hatte.Laut dem Anwalt des Klägers habe der Wirt seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er nicht täglich einen Rütteltest mit den Stühlen durchgeführt hatte. Das bezeichnete die Richterin als lebensfremd und lehnte die Forderung als unbegründet ab. Der Anwalt hat deshalb am Oberlandesgericht Berufung eingelegt.