In Augsburg ist in den vergangenen Tagen ein Asylbewerber aus dem Irak festgenommen worden. Der 37-Jährige soll Kontakt zur Terrorgruppe Islamischer Staat haben. Mittlerweile sitzt er in Eichstätt in Abschiebehaft. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt weiter unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Terrorfinanzierung. Die Abschiebehaft könnte später Auswirkungen auf die Strafverfolgung haben. Sollte der Iraker aus der Haft abgeschoben werden, würde es wohl nicht zu einem Prozess in Deutschland kommen. Die Strafprozessordnung ermöglicht in dem Fall, von einer Anklageerhebung abzusehen. Für eine Abschiebung wäre aber die Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde nötig. Ein Sprecher des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen teilte mit, man gehe nach derzeitigem Stand davon aus, dass der Betroffene noch im angeordneten Haftzeitraum in den Irak abgeschoben werden könne. Allerdings fehlten bislang noch Reisedokumente für den 37-Jährigen.