Er hatte vor zwei Jahren in der Ingolstädter Innenstadt unter anderem Polizisten bedroht und beleidigt. Vor Gericht war ihm gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden. Seitdem ist ein Mann in der Psychiatrie, dort bleibt er aber nicht dauerhaft. Einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft erteilte das Ingolstädter Landgericht jetzt eine Abfuhr. Die nachweisbaren Fälle reichen nicht aus, um einen derart drastischen Einschnitt in die Freiheit des Mannes zu rechtfertigen, so die Richter. Allerdings wird er auch künftig betreut und unterliegt damit einer gewissen Kontrolle.