Mittlerweile sollte jeder eine Wahlbenachrichtigung haben – wer sie nicht hat, kann sie beim zuständigen Wahlamt anfordern.
Nur mit den beiden Wahlbenachrichtigungen ist man zur Landtags- und Bundestagswahl zugelassen. Warum keine Benachrichtigung per Post gekommen ist, klärt ebenfalls das zuständige Wahlamt.