Auch Ärzte machen Fehler – deshalb hat das Landgericht das Klinikum Ingolstadt zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 10-Tausend Euro verurteilt.
Jedoch nicht wegen eines Behandlungsfehlers. Sondern weil eine 24-Jährige Patientin nach ihrem Tod ohne Einwilligung der Eltern obduziert wurde. Eigentlich wollten die Angehörigen dem Klinikum Ingolstadt einen Behandlungsfehler nachweisen – sie machen die Ärzte für den Tod ihrer Tochter verantwortlich.