Viele hatten bereits den Jahresurlaub gebucht – doch dann kam Corona. Bei den Reisen, die deswegen noch nicht gestrichen wurden stellen sich viele Fragen:
Bekomme ich Anzahlungen zurück? Muss ich Restzahlungen leisten? Wie sieht es mit Erstattung aus und bin ich verpflichtet, einen Gutschein als Alternative zu akzeptieren? Kann ich meine Reise noch stornieren und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Der VerbraucherServiceBayern bietet dazu im Mai eine kostenlose Reiserechtsberatung, an die man sich wenden kann.
Die Beratungsstelle Ingolstadt ist (nur telefonisch) zu erreichen unter der 0841 95159990.