Massive Schäden durch die Hochwasserkatastrophe – das trifft viele Privathaushalte, aber auch Unternehmen hart. Die Agentur für Arbeit Ingolstadt deshalb darauf hin, dass für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Bestehende Betriebsausfallversicherungen haben aber Vorrang. Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist. Den Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.