Unsere Region hat eine stabile Inzidenz unter 100. Das ist ab 07.06.2021 erlaubt:
- Bis zu zehn Personen dürfen sich wieder privat treffen, egal aus wie vielen Haushalten (Inzidenz unter 50), drei Haushalte maximal sind es bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
- Die Gastronomie darf auch innen wieder unter allgemeinen Kontaktbeschränkungen öffnen. Ab Inzidenz 50 mit Testpflicht (nicht älter als 24 Stunden). Reine Schankwirtschaften, außerdem Discotheken, ausgenommen.
- Freizeiteinrichtungen, Bäder, Thermen, Saunen und Solarien dürfen mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. Testpflicht bei Inzidenz zwischen 50 und 100.
- bei Hotellerie gelten die Kontaktbeschränkungen
- Bis zu 500 Zuschauer bei Kultur, Sport, Kongressen oder Tagungen unter freiem Himmel möglich. Ab Inzidenz über 50 mit Testpflicht.
- Der Einzelhandel darf wieder öffnen, die Beschränkung 1 Kunde pro 10 Quadratmeter bleibt allerding.
- Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage können außen mit bis zu 50 und innen bis zu 25 Gästen mit Testpflicht stattfinden. Bei Inzidenz unter 50 sind innen bis zu 50 und außen bis 100 Gäste erlaubt.
- kontaktfreier wie Kontaktsport darf wieder stattfinden, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 mit Testpflicht.
- einschränkungsloser Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 50. Ab dem 21. Juni auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100.
- Normalbetrieb der Kindestagesstätten