Fünf Jahre und drei Monate Haft: So lautet das Urteil im Prozess um die Manchinger Meißelattacke. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den angeklagten 53-jährigen heute nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Mann hatte vergangenes Jahr auf einem Parkplatz in Manching mit einem Meißel auf seine Frau eingeschlagen und heftigen Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Noch ist offen, ob die Staatsanwaltschaft einen Revisionsantrag stellt. Der Ankläger hatte wegen versuchten Mordes zehneinhalb Jahre Haft gefordert.