Einige Gärten im Bereich Manching dürfen in nächster Zeit nicht mit Grund- und Oberflächenwasser gegossen werden. Das teilte jetzt das Landratsamt Pfaffenhofen mit. Grund sind mögliche Rückstände von PFC. Eine entsprechende Verfügung wurde erlassen – sie gilt ab Montag für die Ortsteile Lindach und Westenhausen, sowie für außerorts liegende, bebaute Freizeitgrundstücke und Bereiche des Flugplatzes Manching. Betroffen sind vor allem Hausbrunnen. Die entsprechenden Gebiete und die Verfügung können Sie auch noch einmal auf den Seiten des Landkreises nachlesen.