Der Tod der Mopsdame Ronja hat jetzt noch einmal das Oberlandesgericht München beschäftigt. Die Käufer des Hundes und die Ingolstädter Züchterin haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Nach einem Vorschlag des Oberlandesgerichts München akzeptierte das Ehepaar am Montag in der Berufungsverhandlung eine Zahlung von 2000 Euro. Die Kläger hatten versucht, eine Teilerstattung des Kaufpreises und eine Erstattung der tierärztlichen Behandlungskosten zu erstreiten.