Das Wahlkampfplakat der NPD mit dem Spruch „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ ist keine Volksverhetzung. Das hat das Verwaltungsgericht München jetzt entschieden. Im Prozess hatte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegen die Stadt Ingolstadt geklagt. Der Richter erklärte, die Darstellung habe zwar einen diskriminierenden Charakter, überschreite aber nicht die Grenze zur Strafbarkeit. Der Rechtsdirektor der Stadt Ingolstadt, Müller, betonte im Verfahren, es handele sich bei der Wahlwerbung um eine „geschmacklose Darstellung“. „Wir hätten das Plakat gerne runtergeholt, aber wir durften nicht.“