Nicht jedes erlittene Unglück ist auch ein Unrecht, für das ein anderer haftbar gemacht werden kann – mit diesen Worten hat das Oberlandesgericht in München eine weitere Klage im Wirtshausstuhl-Verfahren abgelehnt. Ein Mann hatte einen Wolzacher Wirt verklagt, weil im November 2015 ein Stuhl unter ihm zusammengebrochen war. Dabei hatte er sich das linke Sprunggelenk gebrochen und wollte 10.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Der Wirt habe die Stühle regelmäßig einer Sichtkontrolle unterzogen und damit seiner Sorgfaltspflicht genügt. Der Stuhl sei vor dem Unglück nicht beschädigt gewesen und habe nicht gewackelt, so die Richter.