Ein kurioser Fall von „Hund schießt auf Herrchen“ ist heute vor dem Verwaltungsgericht München gelandet. Der Jäger hatte dagegen geklagt, dass ihm das Landratsamt Pfaffenhofen die Waffenbesitzkarte entzogen und den Jagdschein nicht verlängert hatte. Hintergrund: im November 2016 soll der Hund des Mannes mit dem Jagdgewehr einen Schuss ausgelöst haben. Dabei wurde der Jäger am Arm verletzt. Das Verwaltungsgericht hat die Klage des Pfaffenhofeners jetzt abgewiesen, denn Jäger dürfen Waffen nicht schussbereit in ihrem Auto transportieren. Der Jäger kann jetzt noch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen.