Kleindealer müssen sich am Vormittag vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten – dabei geht es teils um Verkäufe im einstelligen Grammbereich. Mittags folgt dann eine Verhandlung wegen gleich mehrerer Straftaten. Dem Angeklagten werden Diebstahl, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Drogenbesitz zur Last gelegt. Die Taten spielten sich in Ingolstadt und Augsburg ab.