Ein folgenreiches Ehrenamt haben zwei Frauen in Schrobenhausen bekleidet. Es hat sie bis vor das Neuburger Amtsgericht geführt. Die beiden hatten im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Krankenkassenbeiträge von Angestellten nicht abgeführt. Die 36-Jährige und 37-Jährige wiesen darauf hin, dass die Gehälter in den Aufgabenbereich des Kassierers gefallen seien. Doch auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Verfahren wurde schließlich in einem Fall gegen eine Auflage von 500 Euro, im anderen von 1000 Euro eingestellt.