Ein klassischer Handyschnappschuss hat einen Mann vor´s Neuburger Amtsgericht gebracht. Der 31-Jährige hatte ein Foto von einem Bekannten gemacht – allerdings ohne dessen Einwilligung. Das Foto hatte er dann per Whatsapp an den Fotografierten selbst und eine Freundin geschickt. Die Staatsanwaltschaft sah deshalb den höchstpersönlichen Lebensbereich des „Models wider Willen“ verletzt. Doch am Ende war der Vorwurf nicht mehr haltbar: Durch den Lichteinfall war auf dem Foto das Gesicht des Mannes nicht wirklich zu erkennen. Die Anklage wurde somit fallengelassen.