Wer sich gegen die Polizei wehrt, muss mit Konsequenzen rechnen: So ist es einem 26-jährigen Schrobenhausener ergangen. Der Mann hatte im vergangenen Winter mehrere Polizeibeamte beschimpft und sich mit Tritten und Hieben gegen seine Festnahme gewehrt. Nach dieser Aktion wurde er auf Drogen und Alkohol getestet: beides positiv. Das Urteil gegen den Mann ist bereits diesen Juni gefallen – doch der Angeklagte hatte Widerspruch eingelegt: Die Geldstrafe sei zu hoch, da er Hartz IV bezieht. Die Richterin hat ihr Urteil nochmal überdacht: 150 Tagessätze zu je 15 Euro ist nun die Strafe für den 26-Jährigen.