Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat am späten Freitagabend, 7. Mai 2021, eine kurzfristige Änderung der Maßgaben nach der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bekannt gegeben. Damit können die Öffnungsschritte, die im Landkreis am heutigen Tage verfügt werden sollten und die ab Montag gegolten hätten, vorerst nicht umgesetzt werden. Um beispielsweise die Außengastronomie sowie Theater und Kinos wieder öffnen zu können und den kontaktfreien Sport im Innenbereich zu ermöglichen, ist die Frist für die Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz kurzfristig verlängert worden. Noch bis Freitagnachmittag galt die Vorgabe, dass die Inzidenz fünf Tage in Folge unter der Marke von 100 bleiben muss, um weitere Öffnungen in Einvernehmen mit dem StMGP zu verfügen. Nun hat das StMGP mit einem Schreiben vom späten Freitagabend an die Kreisverwaltungsbehörden bekannt gegeben, dass für weitere Öffnungsschritte ein „stabiles Infektionsgeschehen“ nur dann angenommen werden kann, wenn die 100er Marke acht Tage infolge unterschritten wird.
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat mit dem heutigen Samstag die 7-Tage-Inzidenz bereits für fünf Tage in Folge unterschritten (von Dienstag, 4.05. bis Samstag, 8.05.). Da dies aufgrund der rückläufigen Infektionszahlen absehbar war, wurde bereits vor dem Wochenende ein Entwurf für die weiteren Öffnungsschritte bei den übergeordneten Behörden zur Freigabe eingereicht. Dieser Entwurf muss nun, ebenso wie die Öffnungsschritte, vorerst zurückgestellt werden.
„Diese Änderung kommt für uns überraschend, erklärt aber zumindest, warum wir vom Ministerium seit Donnerstag keine Rückmeldung auf unsere Bitte um Freigabe erhalten haben. Wären wir informiert worden, dass sich so etwas abzeichnet, hätten wir nicht dermaßen mit Hochdruck die Öffnungsschritte vorbereitet. Und den Betrieben wird es nicht anders ergehen“, ärgert sich Landrat Peter von der Grün. „Ich hätte den Gastronomen, den Bürgern und allen anderen Betroffenen dieses Stück Normalität ab Montag gegönnt. Aber unabhängig davon, was man von weiteren Öffnungsschritten halten mag – diese ständigen, kurzfristigen Änderungen der Maßgaben sind unsäglich. Hier wurden, quasi durch die Hintertür, nun schon zum zweiten Mal in dieser Woche die Spielregeln zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kurzfristig geändert. Und die Information kommt dann so spät, dass wir unsere liebe Not haben, sie rechtzeitig weiterzugeben.“
Nach den neuen Vorgaben kann der Landkreis frühestens am Dienstag, 11. Mai 2021, das Einvernehmen des StMGP einholen und eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die weiteren Öffnungen wären dann frühestens ab Donnerstag, 13. Mai 2021 möglich.