Die blaue Altpapiertonne der Firma Gigler im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen darf bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern beschlossen. Somit darf der Landkreis dem Entsorger Gigler die kostenlose Altpapierabholung nicht untersagen. Laut Bundesverwaltungsgericht wäre das nicht im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Landkreis wollte die Entsorgung unter die eigenen Fittiche nehmen. Unter anderem aus Sorge, dass die Firma bei schlechteren Papierpreisen ihren Dienst einstellen könnte.