Volksfest – nein, Sommerpark – ja. In Neuburg darf in Kürze gefeiert werden. Der Grund: Ein temporärer Freizeitpark ist unter Auflagen erlaubt. Das bedeutet: Vom 23. Juli bis zum 1. August dürfen auf dem Volksfestplatz Fahrgeschäfte, Vergnügungs- und Imbissbuden öffnen. 20 Schausteller dürfen auf den Platz, auch ein Biergarten ist geplant.
Und auch Pfaffenhofen gibt grünes Licht für einen Sommer dahoam. Ähnlich wie im vergangenen Jahr sollen in der ersten Septemberwoche Steckerlfisch, Zuckerwatte und Fahrgeschäfte auf dem Volksfestplatz zu finden sein. Und auch ein Biergarten ist geplant. Alles aber hängt natürlich von der Entwicklung der Pandemie ab.