Im Doppelgängerinnen-Mordprozess vor dem Landgericht Ingolstadt ist am gestrigen 13. Verhandlungstag das rechtsmedizinische Gutachten vorgestellt worden. Die Medizinerin, die die Leiche obduziert hatte, beschreibt ein einschneidiges, etwa acht bis zehn Zentimeter langes Messer als mögliche Tatwaffe. Todesursache ist Verbluten, insgesamt zählte die Ärztin 52 Stich- und neun Schnittverletzungen. Ein Biomechaniker im Zeugenstand sagte aus, dass sich vermutlich nur ein Teil der Tat im Auto abgespielt hat, die Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt.