Wie bereits im vergangenen Jahr feiern wir Ostern 2021 wieder mit Einschränkungen und Corona-Regeln.
Doch was darf ich überhaupt und worauf muss ich beim Besuch von Verwandten achten?
Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
- Mir fällt die Decke auf den Kopf – darf ich einen Ausflug machen? Grundsätzlich ja, Ausflüge sind nicht verboten und dabei ist es egal, ob man mit dem Auto, Motorrad oder Radl unterwegs ist. Allerdings sollte man sich vorher über das Gebiet informieren, in das der Ausflug geht. Je nach Infektionslage können dort nächtliche Ausgangssperren gelten. Ausflüge mit Übernachtung sind zur Zeit nicht möglich. Hotels, Pensionen und auch Campingplätze haben geschlossen. Wer in den Naturpark Altmühltal möchte, der kann seinen Ausflug bereits vorher planen. Auf der Webseite wird auf bereits ausgelastete Bereiche hingewiesen, damit es nicht zu voll wird -> KLICK. Außerdem hat die Bundesregierung darum gebeten, auf Ausflüge an Ostern möglichst zu verzichten.
- Darf ich an Ostern meine Verwandten und Freunde besuchen? Auch das ist generell möglich, aber unter Beachtung der Regeln für Treffen. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen sich zum Beispiel fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Über 100 dann nur noch mit einem Mitglied eines anderen Haushaltes. Kinder unter 14 Jahren muß man dabei aber nicht mitzählen. Wichtig ist, dass immer die Regel des Wohnortes gilt, an dem der Besuch stattfindet. Wer also in andere Bundesländer fährt, der sollte sich vorher genau informieren. Dort könnten ganz andere Beschränkungen gelten, als bei uns in Bayern.
- Ich habe Sehnsucht nach Meer – darf ich uneingeschränkt in den Urlaub ins Ausland? Urlaub ja – uneingeschränkt nein! Die Bundesregierung bittet generell, auf Urlaubsreisen ins Ausland zu verzichten. Wer trotzdem losdüst, der muss zunächst immer die Regelungen für das jeweilige Urlaubsziel beachten. Ist zum Beispiel grundsätzlich ein negativer Corona-Test bei der Einreise nötig, gibt es Auflagen und Grenzkontrollen? Liegt das Ziel in einem vom Auswärtigen Amt eingestuften Risikogebiet, dann muss man nach der Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne. Die kann man frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test aussetzen. Wer mit dem Flugzeug aus dem Urlaub zurück nach Deutschland kommt, der braucht generell einen negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der muss bereits beim Check-In am Flughafen vor dem Abflug vorgelegt werden. Eine Suche nach den eingestuften Risikogebieten gibts hier -> KLICK.
- Ostern ist das höchste christliche Fest – darf ich in die Kirche? Ja, Gottesdienste dürfen an Ostern grundsätzlich stattfinden und auch besucht werden. Allerdings gilt auch hier der Appell der Bundesregierung, möglichst auf digitale Gottesdienste auszuweichen. Das Bistum Eichstätt hat eine Übersicht zu Gottesdiensten in TV, Radio und im Internet zusammengestellt -> KLICK.