Kabelsalat am Pfaffenhofener Amtsgericht. Der Richter musste klären, wer in der Hausgemeinschaft seinen Strom auf den Gemeinschaftszähler laufen lies. Beschuldigt wurde zunächst ein 37-Jähriger. Komisch dabei war allerdings, dass auch seine Stromrechnung auf über monatlich 130 Euro für gerade mal 37 Quadratmeter stieg. Also rückte eine Nachbarin ins Visier des Gerichts. Ihr wurde der Strom eigentlich abgedreht, das Licht brannte bei der Frau aber trotzdem – geht eigentlich gar nicht. Die Lösung: Sie war die Übeltäterin und ließ nicht nur ihren Stromverbrauch über den Gemeinschaftszähler und den Zähler des Nachbarn laufen. Sie hatte außerdem eine WG auf dem Dachboden eingerichtet, die Stromkosten trug der angeklagte Nachbar und die Hausgemeinschaft. Das Verfahren gegen den 37-Jährigen wurde eingestellt, die Nachbarin verurteilt.