Drogenbesitz oder doch Drogenhandel – diese Frage stand im Mittelpunkt einer Verhandlung am Pfaffenhofener Amtsgericht. Auf der Anklagebank: Ein 23-Jähriger aus dem Landkreis. Der Staatsanwalt warf ihm vor, einem Jugendlichen Drogen gegeben zu haben, um sie für ihn zu verkaufen. Der Richter ließ sich hingegen nicht davon überzeugen. Er verurteilte den Mann nur wegen unerlaubten Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro. Damit ist der 23-Jährige einer drohenden Haftstrafe nochmal entgangen.