Pfaffenhofen: „Spaziergänge“ müssen genehmigt werden

30. Dezember 2021 , 05:15 Uhr

Immer häufiger finden sogenannte nicht angemeldete „Spaziergänge“ in den Gemeinden im Kreis Pfaffenhofen statt. Hier versammeln sich Menschen, um ihrer Sorge über die aktuelle Corona-Politik zu äußern. Zuletzt beteiligten sich daran insgesamt über 800 Teilnehmer in fünf verschiedenen Gemeinden des Landkreises. Bisher verliefen diese Veranstaltungen friedlich, wie die Polizeiinspektionen Geisenfeld und Pfaffenhofen übereinstimmen festgestellt haben. Da es sich jedoch um „Versammlungen“ handelt, müssen diese beim zuständigen Landratsamt angemeldet werden. Bei Nichtanmeldung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Für den oder die Versammlungsleiter oder Veranstalter entstehen daraus aber keine Nachteile.

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