Pfaffenhofen: Urteil im Axtprozess

18. Dezember 2018 , 05:14 Uhr

Ein recht schlagkräftiger Pfaffenhofener soll heute verurteilt werden. Der 41-jährige soll sich eine Schlägerei samt Verfolgungsjagd und Bedrohung mit einer Axt zuschulden haben kommen lassen. Dafür forderte die Staatsanwaltschaft elf Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 8.000 Euro. Die Verteidigung möchte dagegen einen Freispruch. Heute soll das Urteil am Pfaffenhofener Amtsgericht fallen.

Das könnte Dich auch interessieren

18.07.2024 Lange Haftstrafe für Einbrecher Vor dem Landgericht Ingolstadt ist gestern ein Einbrecher zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der 47-Jährige muss für vier Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Er ist einschlägig vorbestraft und war erst kurz vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Der Verurteilte war als Teil einer Bande im Dezember 2022 in ein Wohnhaus im 26.04.2024 Urteil im Vergewaltigungsprozess erwartet Im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Ingolstadt fällt heute voraussichtlich das Urteil. Angeklagt ist ein 25-Jähriger, er soll unter anderem im Juni vergangenen Jahres eine 15-Jährige im Ingolstädter Piuspark mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Der Angeklagte hat den Vorwurf nicht bestritten, ihn aber auch nicht bestätigt. Er sagte aus, dass er auf dem Pfingstvolksfest 28.09.2024 Molotow-Cocktail-Werfer kommt in Psychiatrie Er hatte einen Molotow-Cocktail gegen das Gebäude des Ingolstädter Landgerichts geworfen, zum Glück ohne schlimmere Folgen. Dafür musste sich jetzt ein 42-Jähriger vor dem Richter verantworten. Ein Gutachter stellte bei dem Angeklagten eine paranoide Schizophrenie fest. Er glaubt, dass ihm bei einer Operation ein Chip ins Gehirn eingepflanzt wurde. Um weitere mögliche Straftaten zu verhindern, 19.09.2024 Prozessauftakt wegen Raub, Körperverletzung und sexueller Nötigung Ab heute steht ein Mann vor dem Landgericht Ingolstadt, der sich gleich für drei mutmaßliche Vergehen verantworten muss. Im Prozess um einen Vorfall in einer Arbeiterunterkunft im November vergangenen Jahres stehen besonders schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und besonders schwere sexuelle Nötigung auf der Anklageschrift. Der Beschuldigte soll sein Opfer erst mit einem Messer bedroht und