Da hätte ein 59-Jähriger auch gleich im Gefängnis bleiben können. Er wurde vom Amtsgericht Pfaffenhofen nur wenige Monate nach einer über zehnjährigen Haftstrafe schon wieder ins Gefängnis geschickt. Wegen Besitz und Versand von Kinderpornos verhängte das Gericht eine erneute Haftstrafe von einem Jahr. Der Verurteilte sei unbelehrbar, deshalb die harte Strafe, so das Gericht. Der Mann saß bereits wegen sexuellen Missbrauch von Kindern lange Zeit hinter Gitter.