Gestern ist im Doppelgängerinnen-Mordprozess vor dem Ingolstädter Landgericht das psychiatrische Gutachten der Angeklagten vorgestellt worden. Bei der Frau gebe es demnach keine Hinweise auf eine psychische Krankheit oder eine Persönlichkeitsstörung. Im Gutachten ist allerdings von einer sogenannten „Affekt-Auffälligkeit“ die Rede. Der Gutachter sieht eine Sicherungsverwahrung nach einem entsprechenden Urteil nicht gegeben, die Entscheidung dazu liegt letztendlich aber beim Gericht.