Ein tödlicher Raserunfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum dritten Mal vom Landgericht Ingolstadt verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Verurteilung des 27jährigen Fahrers heute zum zweiten Mal aufgehoben. Die Begründung: Das Landgericht Ingolstadt hat bei der zweiten Prozessrunde Feststellungen aus dem ersten Prozess als bindend angesehen und keine eigenen getroffen. Der Angeklagte war im Juli vergangenen Jahres wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Es geht um einen Fall aus dem Oktober 2019: der damals 22jährige raste mit seinem getunten Sportwagen bei erlaubten 100 km/h mit mehr als 230 über die Autobahn. Als ein vorausfahrender Wagen die Spur wechselte, raste der Angeklagte trotz Vollbremsung ins Heck des Wagens, dessen 22jähriger Fahrer starb noch an der Unfallstelle. Wann der Prozess am Landgericht Ingolstadt zum dritten Mal aufgerollt wird, steht noch nicht fest.