Jedes Jahr wird davor gewarnt, jedes Jahr passieren Unfälle. 2017 gab es in der Faschingszeit in der Region 34 Unfälle unter Alkoholeinfluss. 150 Autofahrer wurden insgesamt betrunken am Steuer erwischt. Ab Morgen mischt auch die Polizei wieder mit im Fasching. Bis Aschermittwoch am 14. Februar hat das Präsidium Oberbayern Nord verstärkt Verkehrskontrollen angekündigt.
Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von wenigstens 500.- Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens 1 Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand alkoholisiert ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten „absoluten Fahruntauglichkeit“, liegt in jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug nach sich.
Damit die närrischen Tage keine unliebsamen Folgen haben, rät die Polizei: