Nachschlag im Diesel-Prozess vor dem Landgericht München: die Staatsanwaltschaft hat jetzt Revision gegen die Bewährungsstrafe für den Chef der Audi-Motorenentwickler, Wolfgang Hatz eingelegt. Das hat die Behörde heute mitgeteilt. Vor einer Woche hatte die Wirtschaftsstrafkammer den 64jährigen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Zahlung von 400.000 Euro verurteilt. Die Anklage hatte für den 64jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Hatz hatte die Manipulationen an der Abgassteuerung gestanden.
Er hatte die Entwicklung der Software veranlasst, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße eingehalten werden. Die Urteile gegen den ehemaligen Audi-Vorstandschef Rupert Stadler und einen Ingenieur sind dagegen rechtskräftig.