Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden!
Diese Beispiele stammen aus diversen Gerichtsurteilen. Sie wurden individuell verhängt und richten sich auch nach dem Verdienst des Betroffenen:
Die Zunge herausstrecken 150 €
„Bekloppter“ 250 €
„Dumme Kuh“ 300 €
„Leck mich doch!“ 300 €
„Du blödes Schwein“ 475 €
„Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!“ 600 €
„Bei dir piept’s wohl!“ 750 €
Scheibenwischer-Geste 1000 €
Stinkefinger zeigen 4000 €
Übrigens: Indirekte Beleidigungen wie „am liebsten würde ich Miststück zu Ihnen sagen“ sind auch strafbar.
Tipps, um die Contenance zu bewahren:
Atmen Sie tief durch. So hat der erste, vielleicht falsche Impuls, keine Chance.
Stellen Sie sich die Frage: „Fahre ich lieber in den Urlaub oder bezahle ich lieber ein Bußgeld?“
Planen Sie genügend Zeit für den Fahrweg ein, um Stress zu vermeiden.
Sie können Ihren Beifahrer bitten, dass er Sie in kritischen Situationen beruhigt.