Nach einem Schockanruf bei einer Seniorin in Eichstätt haben die beiden Täter jetzt die Quittung vor Gericht bekommen. Am Landgericht München wurde ein 25-jähriger Mann zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Seine 40-jährige Komplizin muss für vier Jahre hinter Gitter. Der Vorwurf lautete auf gewerbsmäßigen Betrug, beide waren geständig. Im Fall der Eichstätterin und bei fünf weiteren Vergehen mit Schockanrufen hatten die Verurteilten neben Bargeld auch Schmuck und andere Wertgegenstände erbeutet. Deswegen ordnete das Gericht eine Rückzahlung von fast 135.000 Euro an. Ob das jemals passiert ist fraglich, beide haben die Beute bereits in Drogen investiert.