Damit haben Richter und Staatsanwaltschaft sicher nicht gerechnet. Im Prozess um eine Schrobenhausener Heilpraktikerin hat die Fernsehreporterin, die den Stein ins Rollen gebracht hatte, geschwiegen. Die Redakteurin von stern-TV machte vor dem Landgericht Ingolstadt vom Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten gebraucht. Eine Begründung für diesen Schritt gab es von der 33-Jährigen nicht, der Richter bezeichnete das Verhalten als „merkwürdig“. Die Verteidigung sieht dagegen den Verdacht bestätigt, dass aus dem Fernsehbericht entlastendes Material herausgeschnitten worden war. Der angeklagten Heilpraktikerin aus Schrobenhausen wird vorgeworfen, angeblich unwirksame Krebsmedikamente für viel Geld an Erkrankte verkauft zu haben. Der Prozess zieht sich voraussichtlich bis ins nächste Jahr hin.