In den ersten neun Tagen gilt die Maskenpflicht für alle Schüler mit Ausnahme der Grundschulen. Es gibt zusätzliche Schulbusse, gestaffelte Pausenzeiten und die Klassenzimmer sollen regelmäßig gelüftet werden. Für das Festigen des Schulstoffes bieten viele Schulen außerdem ein Förderprogramm an.
Pünktlich zum Schulanfang hat das bayrischen Kabinett auch einen Drei-Stufen-Plan heraus gegeben, um die Sicherheit und Gesundheit aller Schüler und Lehrer zu gewährleisten.
Stufe 1 – Regelbetrieb mit Hygieneauflagen gilt, solange nicht mehr als 35 Menschen pro 100.000 Einwohner infiziert sind. Das bedeutet: Maskenpflicht für alle, außer für die Grundschüler. Ansonsten keine weiteren Einschränkungen. (In den ersten neun Tagen gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht, diese Zeit kann regional verlängert werden)
Stufe 2 – Sobald die Zahl der Infizierten Menschen über 35 pro 100.000 Einwohner steigt, müssen die Schüler auch am Sitzplatz Masken tragen. Diese Maskenpflicht gilt nur dann nicht, wenn auch im Klassenzimmer ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern gewährleistet werden kann. Ausnahmen sind hier wieder die Grundschulen.
Stufe 3 – Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht bei mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner. Hierbei bleiben die Kinder dann im wöchentlichen Wechsel zu Hause. Außerdem gilt die Maskenpflicht dann auch für Grundschüler.