Für die Landkreise Pfaffenhofen und Eichstätt gilt ab sofort eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Das haben beide Landratsämter gestern (05.03.2021) angeordnet. Grund ist die weitere Ausbreitung der Geflügelpest. Die Stallpflicht gilt zunächst für unbestimmte Zeit und soll verhindern, dass Wildvögel sich anstecken und das Virus verbreiten.