Ein Priester aus dem Dekanat Eichstätt hatte sich in einem kirchlichen Strafprozess verantworten müssen. Dieser wurde nun nach Angaben des Bistums abgeschlossen und zwar mit einem Freispruch. Die Schuldfrage konnte aus Mangel an Beweisen nicht abschließend geklärt werden. Da gegen den Geistlichen allerdings ein rechtskräftiger Strafbefehl der staatlichen Behörden vorliegt, bleibt er auch weiterhin vom pastoralen Dienst ausgeschlossen.