So langsam geht der Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt zu Ende, allerdings nicht ohne weitere Hürden. Gestern stellten die Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer, weil eine Aufnahme nicht genehmigt wurde. Darüber wurde zwar nicht entschieden, dafür durfte die Staatsanwaltschaft ein teilweises Plädoyer halten. Ein Strafmaß wurde nicht bekannt gegeben, allerdings wird von Mord und Anstiftung zum Mord ausgegangen, damit droht lebenslänglich. Der Rest des Plädoyers folgt nächste Woche.