Im Eiltempo geht es dem Sommer entgegen in den Monat Mai hinein! Das sind die Neuerungen und Änderungen:
Jugendschutzgesetz wird in Teilen geändert
Jugendliche und Kinder sollen zukünftig besser vor Mobbing und sexualisierten Ansprachen im Internet geschützt werden. Ändern soll das eine Änderung im Jugendschutzgesetz, die ab Anfang Mai in Kraft tritt. Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, sind nun verpflichtet, Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anzubieten, falls sich junge Nutzer bedroht oder bedrängt fühlen. Außerdem schreibt die Änderung einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte und Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke vor. Bei Verstößen gegen die neuen Richtlinien kann es zu Bußgeldern für den Anbieter kommen.
Whatsapp-Nutzungsbedingungen werden geändert
Der Messangerdienst Whatsapp ändert seine Nutzerbedingungen. Die normalen Nachrichten bleiben davon aber völlig unberührt. Wer diesen neuen Bedingungen bis zum 15.Mai nicht zustimmt, kann die App zwar dann weiterhin nutzen, jedoch nur stark eingeschränkt. So wird man zwar noch Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber die Nachrichten weder lesen noch welche senden können.
150 Euro Corona-Kinderbonus
Familien, die unter der Corona-Pandemie besonders stark leiden, werden ab Mai von der Politik mehr unterstützt. Diese sollen – wie schon im vergangenen Jahr – einen Kinderbonus in Höhe von 150€ erhalten. Und auch Bedürftige erhalten diesen Zuschlag. Dazu zählen etwa arbeitssuchende, ältere oder behinderte Menschen. Ein Antrag muss für den Corona-Zuschlag nicht gestellt werden.
Neuer Energieausweis mit mehr Angaben
Ab dem 1. Mai gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden, die verkauft oder neu vermietet werden. Vermieter und auch Makler müssen dann zusätzliche Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilie – darunter auch Angaben zur Höhe der Co2-Emissionen – machen. Relevant werden die Änderungen für Energieausweise, die im Jahr 2011 oder früher ausgestellt worden sind, da die Nachweise nur zehn Jahre lang gültig sind. Bei Verstößen gegen diese Pflichten gelten Bußgelder von bis zu 15.000€. Wer seine Wohnung oder sein Haus selbst bewohnt und es nicht verkaufen oder neu vermieten will, braucht keinen neuen Ausweis.