Obwohl sich Bund und Länder auf einheitliche Kontakt-Regelungen rund um die Weihnachtsfeiertage geeinigt haben, geht es wieder durcheinander. Denn der Teufel liegt im Detail.
Der Beschluss lautet : Weihnachtsfeiern sind im engsten Kreis möglich – mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre.
Doch das legen die 16 Länder auf unterschiedlichste Weise in ihren Corona-Verordnungen aus.
Die Folge: In acht Ländern dürfen 14-jährige uneingeschränkt mitfeiern, die entscheidende Grenze ist der 15. Geburtstag:
Baden-Württemberg
Hessen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Und in diesen Bundesländern gilt der 14. Geburtstag als Obergrenze für die Lockerungen:
Bayern
Schleswig-Holstein
Hamburg
Berlin
Thüringen
Sachsen
Brandenburg
Sachsen-Anhalt