Mensch und Wespe haben manchmal so ihre Probleme miteinander. Dabei wollen die gelb-schwarzen Summser zumindest jetzt im Frühling eigentlich nur ihre Ruhe haben. Unter anderem, weil sie gerade ihre Nester bauen. So sollten wir uns verhalten:
Sicherheitsabstand von 2 – 3 Metern zum Hornissen-/Wespennest wahren. In Nestnähe verteidigen Wespen ihre Brut und reagieren auf Störungen aggressiv. Meist werden die Nester erst nach Wochen entdeckt, wenn der Staat schon eine stattliche Größe hat.
Heftige Bewegungen und Erschütterungen vermeiden. Nesteingang nicht versperren, Einfluglöcher nicht verstopfen, nicht darin stochern.
Keine Insektenbekämpfungsmittel einsetzen: Gefährliche Abwehrreaktionen der Wespen können ausgelöst werden. Zudem belasten sie Mensch und Umwelt.
Das Wissen um die Lage eines Nestes hilft, ungewollte Zwischenfälle zu vermeiden.
Im Zweifelsfall über die Gemeinden den/die Wespenberater:in anfordern.
Wichtig:
Die unerlaubte Abtötung bzw. Entfernung eines Nestes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 69 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Zu den besonders geschützten Tieren zählen alle Wildbienen, Hummeln, Hornissen und auch einige Wespenarten. Gemeine Wespe, Deutsche Wespe oder Sächsische Wespe unterliegen dem
allgemeinen Artenschutz und dürfen einschließlich ihrer Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund beseitigt werden.